Fraktionsregelwerk
§1 Bad Fraktionen
§1.1 Bad Fraktionen sind auf 20 Mitgliedern begrenzt.
§1.2 Es müssen mindestens 2 Merkmale vorhanden sein, die bei jedem Mitglied gleich sind.
So dass man erkennt, dass man zu der jeweiligen Fraktion gehört. (zB. Maske,Hose,Oberteil)
§1.3 Bad Fraktionen ist es nicht gestattet, mit Zivilisten gegen anderen Fraktionen aggressiv zu agieren. (3 Partei)
§1.4 Falls eine Bad Fraktion einen Aufbauschutz erhalten hat, darf dieser nicht von Bad Fraktionen/Staatsfraktionen angegriffen werden. Dazu zählt auch das Anmerken OOC auf den Aufbauschutz.
Ausnahme: Die Bad Fraktion im Aufbauschutz agiert aggressiv gegenüber Bad Fraktionen/Staatsfraktionen.
§1.5 Eine Bad Fraktion darf nur eine illegale Route besitzen.
§1.6 Während des Aufbauschutz dürfen die Fraktionen keine Bündnisse eingehen.
§1.7 Ab 3 Warns wird die Fraktion mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
§1.8 Fraktion Warns verschwinden nach 14 Tagen.
§1.9 Gambo Verhalten und andere Regelverstöße von Fraktionen kann zu einer sofortigen Auflösung führen.
§1.10 Bad Fraktionen ist es jederzeit erlaubt ein Bloodout eines ehemaligen Mitglieds, welches ohne Bloodout entlassen wurde, nachträglich auszuführen.
§1.11 Ein Bloodout gilt nur als gültig, wenn dieser von einem Mitglied mit Rang 11 oder 12 durchgeführt worden ist.
§1.12 Gang-Baiting ist strengstens untersagt und wird dementsprechend bestraft.
§1.13 In jeder Bad Fraktion dürfen maximal 3 Teamler sein.
§1.14 Auf jedem Fraktionsdiscord muss mindestens 1 Teamler von der Fraktionsverwaltung sein.
§2 Staats Fraktionen / Neutrale Fraktionen
§2.1 Korruption ist einem gewissen ausmaß mit gutem RP-Hintergrund erlaubt. (Informationen weiterleiten - Waffen verkaufen/verschenke ist strengstens untersagt!)
§2.2 Das PD und das FIB sind von 3 Partei ausgeschlossen.
§2.3 Cop-Baiting ist strengstens untersagt.
§2.4 Das tragen von Westen einer Staatsfraktion ist Zivilisten nicht erlaubt.
§2.5 Das ausrauben einer der Waffenkammern einer Staatsfraktion ist strengstens untersagt.
§2.6 Das Abnehmen von Staatswaffen ist nicht erlaubt. (Es ist erlaubt darauf aufmerksam zu machen falls dies der Fall wäre)
§2.7 Abgenommene illegale Waffen müssen von der Staatsfraktion vernichtet werden.
§2.8 Das tragen von Helmen ist max. 6 Personen vom S.W.A.T erlaubt.
§2.9 Das tragen von Helmen ist nur bei Staatsbank, Human Labs und Razzien erlaubt.
§2.10 Ab 3 Warns wird die Fraktion einer neuen Leitung übergeben.
§2.11 Medics dürfen in einem aktiven Schussgefecht keine Personen wiederbeleben. Machen sie das, entfällt ihre Unantastbarkeit.
§2.12 Ein Medic darf während seines Dienstes nicht ausgeraubt oder angeschossen werden. Dies nennt man Unantastbarkeit.
Ausnahme: Medic verhält sich provozierend.
§2.13 In einer Staatsfraktion dürfen maximal 4 High-Teamler sein.
§2.14 Für eine Geisel darf man nur eine Forderung stellen. Genauso dürfen die Beamten Forderungen stellen, da die Geiselnehmer genauso ihr Leben schützen müssen.
§2.15 Bei Razzien dürfen die hochgeholten Spieler nicht mehr an der Situation teilnehmen. (Newlife)
§3 Bündnisse
§3.1 Bad Fraktionen ist es in jeder Hinsicht untersagt ohne Anmeldung im Support, sich mit anderen Bad Fraktionen und / oder Untergruppierungen zu verbünden um aggressiv gegen eine andere Partei handeln zu können.
§3.2 Ein Bündnis einer Fraktion ist im Support anzumelden, dies kann nur von der Fraktionsleitung genehmigt werden! (mit gutem RP-Hintergrund)
§3.3 Ein Bündnis darf nur alle 48h beantragt werden und ist nur zwischen 2 Fraktionen erlaubt.
§3.4 Illegale sowie neutrale Fraktionen, können keine Bündnisse mit einer Staatsfraktion schließen.
§4 Krieg
§4.1 Bei geplanten Schusswechsel zwischen zwei Gruppierungen ist ein Kriegsvertrag notwendig.
Anmerkung: Der Antrag des Krieges muss von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden
Zusatz: Mit diesem Kriegsvertrag müssen beide Fraktionen Leader einverstanden sein. Sollte eine Fraktion den Kriegsvertrag ablehnen, muss die jeweilige Fraktion die Auszahlsumme zahlen. Sollte dies ebenfalls nicht passieren, wird dies mit einem Strike der Fraktion sanktioniert..
(
Strike - schießen ohne Call jedoch mit tüchtigen RP-Hintergrund)
§4.2 Kriegsverträge können nicht von Staats Fraktionen geschlossen werden.
§4.3 Kriegsverträge können nicht gegen Inoffizielle Fraktionen geschlossen werden.
§4.4 Wenn jemand aus einer Partei stirbt, muss dieser verbluten und darf nicht revived werden.
§4.5 Die Fraktionen müssen erkenntlich bekleidet sein, sowie mit Fahrzeugen in Fraktionsfarben unterwegs sein.